Neue Gebührenordnung der Conrad-Hansen-Musikschule der Stadt Lippstadt gültig ab 1.1.2016
Auf der Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie der Satzung für die Conrad-Hansen-Musikschule der Stadt Lippstadt in der jeweils geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Lippstadt am 28.09.2015 nachstehende Gebührenordnung für die Conrad-Hansen-Musikschule der Stadt Lippstadt beschlossen
Gebührenordnung der Conrad-Hansen-Musikschule
Vergleich von Jahresgebühren mit Musikschulen in der näheren Umgebung
Musikschulen im näheren Umfeld | Conrad-Hansen-Musikschule Lippstadt | ||
(12 x die entsprechende Monatsgebühr, bis zu 3 Ausfälle pro Halbjahr, z.B. wegen Erkrankung der Lehrkraft werden nicht erstattet) |
(für 36 Unterrichts-stunden im Jahr) |
(am Beispiel von 36 Wochen im Jahr gerechnet. Je nach Wochentag sind im Jahr zwischen 37 und 40 Unterrichtsstunden möglich. Ausfallende Unterrichtsstunden, die die Musikschule zu vertreten hat, werden aber nicht berechnet. Darüber hinaus gibt es umfangreiche Ermäßigungs-tatbestände) | |
EU 45´ | 1584,00 € | 972,00 € | 982,80 € |
EU 30´ | 834,00 € | 744,00 € | 655,20 € |
2TN 30´ | 636,00 € | 576,00 € | 513,00€ |
3-4 TN 45´ | 468,00 € | 480,00 € bzw. 432,00 € | 356,40 € |
Ensemble für Schüler | frei | 120 €- 480 € | frei |
Ensemble für Externe | 144,00 € | 480 – 720 € | frei |